Haufige Fragen

Wer ist mein Abwasserentsorger?
Hierfür ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Sie möchten immer up to date sein?
Dann können Sie sich in unseren E-Mail-Verteiler eintragen lassen und sind somit immer bestens über Absperrungen, Wasserzähler Ablesungen und sonstige Neuerungen informiert.
Zur Eintragung in den Verteiler senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Kundennummer und der Bitte um Eintragung an wasserversorgung@isar-vils.de.

Wie komme ich zu einem Bauwasseranschluss?
Den Antrag auf Bauwasser ausfüllen und unterschreiben. Anschließend senden Sie den Antrag zusammen mit einem amtlichen Lageplan (Kopie) mindestens 10 Tage vor geplantem Anschluss an uns. Telefonische Rücksprache können sie mit einem Wassermeister unter 08709/9201-19 täglich von 06:45 Uhr – 08:00 Uhr halten.

Ich benötige demnächst einen Wasseranschluss. Was ist zu tun?
Den Antrag auf Hausanschluss ausfüllen und gemeinsam mit Eingabeplan: Grundrisse, Querschnitte und Ansichten bei uns einreichen. Das Beiblatt muss vom Installateur ausgefüllt werden.

Kann ich bei der Erstellung des Wasseranschlusses selbst mitwirken? 
Rohrgrabenerstelllung, Schutzrohrverlegung und Mauerdurchbruch können mit Einverständnis des Zweckverbandes in Eigenleistung des Bauherrn erfolgen. Dies erfordert eine rechtzeitige Mitteilung der geplanten Eigenleistungen an den Zweckverband. Es empfiehlt sich, die Arbeiten mit dem ZV zu koordinieren. Lesen Sie hierzu auch unser Informationsblatt.

Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler? (Dies gilt nur, sofern kein Funkzähler verbaut ist)
Jeder Kunde liest seinen Wasserzähler selbst ab. Hierfür wird jedem Abnehmer im Dezember eines jeden Jahres eine entsprechende Ablesekarte zugestellt.

Wann erhalte ich hierfür meinen Gebührenbescheid?
Die Zustellung der Gebührenbescheide erfolgt jeweils ab Ende Januar des Folgejahres.

Ich habe mein Grundstück verkauft. Wie teile ich den Eigentümerwechsel mit?
Für die Mitteilung eines Eigentümerwechsels benutzen Sie bitte folgendes Formular.

Wie teile ich Namens- und  Adressänderungen sowie Verbrauchsminderungen mit?
Gerne nehmen wir ihre Änderungen persönlich, telefonisch unter 08709/9201-0, per E-Mail unter wasserversorgung@isar-vils.de sowie per Fax unter 08709/9201-30 entgegen.

Wie beantrage ich eine Stilllegung meiner Hauswasserleitung?
Füllen Sie hierfür das Formular für Stilllegung und Zählerausbau aus und lassen Sie uns dieses im Original zukommen.

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen oder ändern?
Senden Sie uns hierfür das SEPA-Lastschriftmandat im Original zu. Faxe oder Scans via E-Mail haben aus rechtlichen Gründen keine Gültigkeit.

Ist es möglich die Abrechnung der Trinkwassergebühren direkt an den Mieter zu senden?
Gemäß Satzung ist der Eigentümer der Gebührenschuldner und bekommt somit die Abrechnung zugesendet. Der Eigentümer kann nur selbst mit dem Mieter abrechnen.

Ich möchte für das zur Gartenbewässerung verbrauchte Trinkwasser keine Abwassergebühren bezahlen.
Bei der jeweils zuständigen Gemeinde können Sie einen separaten Gartenwasserzähler beantragen.

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